Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

AUTO-POLISH FAHRZEUGAUFBEREITUNG IN ESCHBORN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der
Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung, Inhaber Santino Lenti,
insbesondere für Fahrzeugaufbereitungen sowie Reinigungs- und Pflegeleistungen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit diese gesetzlich zulässig sind.


§2 Terminvereinbarung und Auftragserteilung

  1. Terminvereinbarungen erfolgen grundsätzlich im gegenseitigen Einvernehmen beider Vertragsparteien.
  2. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Sie sind abhängig von der Auftragslage und können zu abweichenden Preisen führen.
  3. Mit der Terminvereinbarung kommt ein verbindlicher Auftrag zustande.


§3 Nichteinhaltung von Terminen

  1. Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zum vereinbarten Termin, sofern sie nicht mindestens einen Werktag (Montag–Freitag) vor dem Termin schriftlich (E-Mail ausreichend) storniert werden.
  2. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen ist die Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 90,20€ zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
  3. Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen nicht eingehalten werden, bestehen für beide Vertragsparteien keine Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche.


§4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt im Regelfall bei Abholung in bar oder per EC-Karte.
  2. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Bei Nichteinlösung von Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.


§5 Sonderbestellungen und Versicherungsfälle

  1. Bei Sonderbestellungen (z. B. Materialien, Lacke, Ersatzteile) ist eine Anzahlung von 20 % des Auftragswertes zu leisten.
    Eine
    Rückgabe oder ein Umtausch dieser Sonderbestellungen ist ausgeschlossen.
  2. Wird eine Leistung ganz oder teilweise von einer Versicherung abgelehnt, tritt der Auftraggeber in Vorkasse und ist zur vollständigen Begleichung der Rechnung verpflichtet.


§6 Radeinlagerung

  1. Für die Radeinlagerung ist vom Auftraggeber ein Einlagerungsprotokoll vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
  2. Die Einlagerungsdauer beträgt maximal 6 Monate ab Vertragsdatum.
  3. Nach Ablauf der Einlagerungsdauer wird eine neue Einlagerungsgebühr für weitere 6 Monate fällig.
  4. Wird die Radeinlagerung gekündigt oder nicht bezahlt, sind die Reifen/Räder innerhalb von 7 Tagen abzuholen.
  5. Reifen oder Räder, die nach 12 Monaten nicht abgeholt werden, dürfen kostenpflichtig entsorgt werden.
  6. Die Zahlung ist sofort fällig (Bar, EC-Karte, Überweisung).
  7. Der Einlagerungsbeleg ist aufzubewahren und bei Abholung vorzulegen.


§7 Reklamationen und Nachbesserung

  1. Reklamationen sind unverzüglich nach Erbringung der Leistung mitzuteilen.
  2. Bei berechtigten Reklamationen hat die Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung das Recht auf bis zu drei Nachbesserungen.
  3. Nach Durchführung von bis zu drei Nachbesserungen gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern kein wesentlicher Mangel im rechtlichen Sinne vorliegt.
  4. Da es sich bei Fahrzeugaufbereitungen, insbesondere bei Reinigungs-, Pflege- und kosmetischen Arbeiten, um dienstleistungsbezogene Tätigkeiten ohne Erfolgsgarantie handelt, besteht nach erfolgter Nachbesserung kein Anspruch auf Gutschrift, Minderung oder Rückerstattung, sofern die Leistung fachgerecht ausgeführt wurde.
  5. Felgenreparaturen dienen ausschließlich kosmetischen Zwecken. Technische Eigenschaften (z. B. Rundlauf, Höhenschlag) werden nicht geprüft.
  6. Beanstandungen bei Lackierarbeiten sind sofort vor Ort mitzuteilen.Bei Lackierarbeiten kann es trotz fachgerechter Ausführung zu leichten Farbunterschieden, Oberflächenunebenheiten, Staubeinschlüssen oder sogenannten Lackpickeln kommen.
    Diese sind technisch bedingt und stellen, sofern sie den üblichen handwerklichen Standards entsprechen,
    keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar und berechtigen nicht zu einer Reklamation, Minderung, Gutschrift oder Rückerstattung.
  7. Bei Leasing-Aufbereitungen erfolgt die Leistung ausschließlich als optische und kosmetische Aufbereitung nach bestem fachlichem Ermessen.
    Eine
    100%ige Anerkennung durch den jeweiligen Leasinggeber oder Fahrzeughersteller kann nicht garantiert werden.Die Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Garantie dafür, dass nach der Aufbereitung keine Beanstandungen, Nachforderungen oder Reklamationen seitens des Leasinggebers oder Herstellers erfolgen.Maßgeblich für die Bewertung eines Fahrzeugs bei Rückgabe sind ausschließlich die Richtlinien und Maßstäbe des jeweiligen Leasinggebers, auf die Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung keinen Einfluss hat.Spätere Beanstandungen durch Leasinggeber oder Hersteller begründen keinen Anspruch auf Reklamation, Nachbesserung, Minderung, Gutschrift oder Rückerstattung, sofern die Aufbereitung fachgerecht ausgeführt wurde.


§8 Haftung

  1. Die Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  2. Für bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug oder für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Motor- und Motorraumwäschen erfolgen ausschließlich auf Bestätigung des Auftraggebers, dass eine einwandfreie Elektrikabdichtung vorliegt. Für daraus resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen.
  4. Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl) wird keine Haftung übernommen.



§9 Preise

  1. Die Preise richten sich nach dem Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten.
  2. Preisangaben auf Informationsmaterialien dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich.
  3. Der endgültige Preis wird vor Arbeitsbeginn festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.


§10 Schlussbestimmungen

  1. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 03.02.2026