AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

AUTO-POLISH FAHRZEUGAUFBEREITUNG IN ESCHBORN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 Auto - Polish Fahrzeugaufbereitung


Allgemeine Geschäftsbedingungen


 §1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen


Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung erbracht.


 §2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung


a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.


b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autoaufbereitung und kann zu anderen Preisen führen .


c) Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen.


§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung


a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens ein Werktage (Montag - Freitag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch eine Email) aufgekündigt werden.


b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a) aufgekündigt werden, kann Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung eine Verdienstausfallpauschale von € 80,-- erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.


c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.


d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.


§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

a) Im Regelfall BAR oder EC Kartenzahlung bei Abholung


b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.


c) Nichteinlösung von Abbuchungs Lastschriften wird pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 ,-  berechnet.§5 Reklamationen


Bei Sonderbestellungen 

Bei Sonderbestellungen zb, Material, Lacke, Karosserie Teile, Sprays, usw… Müssen eine Anzahlung von 50 % Geleistet werden. Eine Rückgabe ist Ausgeschlossen und kann nicht umgetauscht werden. 

Versicherung 

Wird ein Schaden oder Reinigung durch eine Versicherung Abgelehnt und Auftrag von Kunden Erstellt, Tritt der Kunde der den Auftrag erteilt hat in Vorkasse .

Abtretung 

Wird eine Abtretung von einem Kunden Unterschrieben so kann die Abtretung nicht wieder Rückgängig gemacht werden und ist somit Gültig. Der Kunde Verpflichtet sich die Zahlung an Auto-Polish innerhalb von 7 Tagen auf das Hinterlegte Bankkonto zu Überweisen . 

Radeinlagerung 

  1. Der Kunde ist Verpflichtet ein Einlagerungsprotokoll Auszufüllen und alle angaben Richtig zu machen .
  2. Die Rad Einlagerungsdauer beträgt maximal 6 Monate ab Vertragsdatum.             
  3. Nach ablauf von 6 Monaten wird eine neue Zahlung für 6 Monaten Fällig.
  4. Wird die Radeinlagerung von dem Auftraggeber Gekündigt oder nicht Bezahlt müssen die Reifen / Räder innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden oder es erfolgt eine neue Abrechnung . 
  5. Reifen / Räder die nicht nach 12 Monaten abgeholt werde, Werden von
  6. Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung entsorgt und in Rechnung gestellt .
  7. Die Zahlung ist Sofort zu Leisten BAR, EC, Lastschrift, Überweisung
  8. Der Einlagerungsbeleg muss Aufbewahrt werden und bei abholung vorgelegt werden.

a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.


b) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.


c) Bei einer berechtigten Reklamation, hat Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung das Recht zur zweimaligen Nachbesserung.


d) Felgen Reparaturen dienen nur zu Kosmetischen Zwecken. Technische Eigenschaften wie Rundlauf oder Höhenschlag werden nicht Überprüft. Vergewissern sie sich im Vorfeld ob es sich bei Ihrem Schaden um eine rein Kosmetische Aufbereitung Handelt.

Bei Reklamationen von Lackierarbeiten sind die Reklamationen sofort an den Mitarbeiter zu bemängeln §6 

Haftung und Garantie


a)  Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens  Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.

- Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.


b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter von Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.


c)  Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen- ebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt  Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung keine Haftung.


d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.


e) Für Schäden durch Hagel, Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl des Fahrzeuges oder des Inhaltes des Fahrzeuges kann keine Haftung übernommen werden. §7 Formalien und schriftliche Absicherung


a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen. Diese dienen der rechtlichen Absicherung von Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung


b) Mit der Unterzeichnung des Formulars, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.


§8 Preise/Pauschalpreise

a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.

b) Preisangaben auf Informationsunterlagen  Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.


c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäfts Parteien getroffen wurde.


b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.

c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Stand 01.01.2022


Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen


Auto-Polish Fahrzeugaufbereitung






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